• Notfalltrainings

    Erste-Hilfe | Kindernotfallkurse | Trainings für Arzt- und Zahnarztpraxen
    Trainings für Pflegedienste | Führerscheinerwerber | Feuerwehren und First-Respondergruppen

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Erste-Hilfe für betriebliche Ersthelfer (9 UE Aus- und Fortbildungen)

Inhousekurs in Ihrem Betrieb!

Die Unfallversicherungsträger lassen pro Jahr über 2 Millionen Versicherte in Erster Hilfe aus- und fortbilden und übernehmen die Lehrgangsgebühren.

Ausbildungsinhalte sind z.B.:

  • Allgemeine Verhaltensweisen bei Unfällen / Notfällen / Rettung
  • Störungen von Bewusstsein / Atmung / Kreislauf
  • Stabile Seitenlage
  • Herz-Lungen-Wiederbelebung (mit AED)
  • Knochen- und Gelenkverletzungen
  • Bauchverletzungen
  • Wunden, bedrohliche Blutungen, Schock
  • Verbrennungen, thermische Schäden
  • Vergiftung, Verätzung
  • Sonstige spezielle Notfälle

Die Lehrgangsgebühren werden von den Unfallversicherungsträgern für den "Standard-Lehrgang" übernommen, der durch § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 in Verbindung mit Anlage 2 dieser Vorschrift und dem DGUV Grundsatz 304-001 definiert wird.

Der Standard-Lehrgang ist seit 2004 definiert und er beinhaltet insbesondere folgende Leistungen:

  • Einsatz qualifizierter Lehrkräfte, einschließlich deren Reisetätigkeit,
  • Bereitstellung von Lehrgangsräumen, ungeachtet der Frage, ob diese im Eigenbesitz bzw. extern angemietet oder auch kostenlos von beauftragenden Unternehmen zur Verfügung gestellt werden,
  • Bereitstellung der notwendigen Demonstrations- und Unterrichtsmittel sowie deren Aufbereitung und Desinfektion sowie
  • Aushändigen von Teilnehmerunterlagen und Teilnahmebescheinigungen

Wenn auf ausdrücklichen Wunsch des Unternehmers bzw. der Unternehmerin vom Standard-Lehrgang abgewichen werden soll und hieraus erhöhte Kosten entstehen und mit dem Unternehmen abgerechnet werden sollen, bedarf dies eines zusätzlichen Vertrags.

Abweichungen vom Standard-Lehrgang sind seit 2004 definiert und die Kriterien wurden 2018 aktualisiert. Die Abweichungen ermöglichen den Abschluss eines zusätzlichen zivilrechtlichen Vertrages; insbesondere bei

  • Unterschreitung der Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen auf Wunsch des Unternehmens,
  • Zusatzleistungen die über die Standard-Leistungen hinausgehen bezüglich Übungs- und Demonstrationsmaterial, z. B. mehr als zwei Übungsgeräte zur Herz-Lungen-Wiederbelebung,
  • Aufteilung der Aus- und Fortbildungslehrgänge jeweils auf mehr als 1 Tag,
  • Abhalten des Kurses in einer Fremdsprache,
  • Aufwendungen für Lehrtätigkeiten im Ausland.

Ferner sind die ausbildenden ermächtigten Stellen berechtigt, für den Fall des Rücktrittes angemeldeter Personen, Stornoregelungen zu treffen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite der Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) unter www.dgvu.de/fb-erstehilfe

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